COVID-19
Corona betrifft nahezu alle Lebensbereiche: Ihre Familie, Ihr Geschäft, Ihre Arbeitnehmer, Ihren Verein. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern sich nahezu stündlich und die Rechtsunsicherheit ist groß. Eine erste Übersicht über die aktuelle Rechtslage in NRW lässt sich auf der FAQ-Seite der Landesregierung NRW finden. Wir haben inzwischen eine Vielzahl von typischen Problemlösungen für unsere Mandanten aus Anlass der Corona-Pandemie erarbeitet. Typische Fragen sind:
Arbeitsrecht
- Wie wird Kurzarbeit angeordnet?
- Muss ein Arbeitnehmer Kurzarbeit zustimmen?
- Darf ein Arbeitnehmer bereits bewilligten Urlaub zurücknehmen?
- Darf der Urlaub bei Kurzarbeit 0 gekürzt werden?
- Besteht ein Anspruch auf Tätigkeit im Home-Office?
- Welche Schutzmaßnahmen muss der Arbeitgeber ergreifen?
- Gibt es Test- (ja) und/oder Impfpflichten (leider nein)? Hinweis auf Testkontrollpflicht für Arbeitgeber NRW (10.07.2021)
- Dürfen/müssen Schnelltests für Arbeitnehmer durchgeführt werden?
Gesellschafts-/Vereinsrecht
- Welche Vereine, Sportvereine und andere Organisationen dürften tätig werden und wie? Welche Schutzmaßnahmen muss ich ergreifen?
- Wie können sich Geschäftsführer und Vorstände selbst absichern?
- Gilt das Insolvenzrecht auch jetzt?
- Können Haupt-/ Mitglieder-/ Gesellschaftsversammlungen durchgeführt werden? Welche Schutzmaßnahmen müssen ergriffen werden?
Verwaltungs-/Ordnungsrecht
- Welche öffentliche Fördermaßnahmen bestehen? (Soforthilfe, Kurzarbeitsgeld, Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz, Bürgschaften)
- Gibt es steuerliche Erleichterungen?
- Wie wird Kurzarbeit durchgeführt?
- Darf ich mein Geschäft öffnen? Welche Schutzmaßnahmen muss ich ergreifen?
allgemeines Zivilrecht
- Muss ich die Miete für mein Geschäft/ meine Wohnung zahlen?
- Kann ich meine Reise stornieren? Muss ich mich bei einer stornierten Reise mit einem Gutschein zufrieden geben? (Immer) Noch: Nein! Auch nach der von der Regierung eingeführten Gutscheinlösung können Sie auf der sofortigen Rückzahlung des Reisepreises bestehen..
- Was ist mit der ausgefallenen Freizeitveranstaltung; Sportticket, Konzert? Muss ich mich mit einem Gutschein zufrieden geben? Jetzt: Meistens ja!
- Kann ich meinen Fitnessstudiovertrag jetzt fristlos kündigen?
Inzwischen ist das "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" (Gesetzestext) beschlossen worden, in welchem erste Regelungen enthalten sind. Die landesrechtlichen Corona-Schutzverordnungen sind auf den Seiten der Landesregierungen veröffentlicht (zB NRW: Stand 15.05.2021; Niedersachsen Stand 10.05.2021). Das Bundesjustizministerium bietet eine Themen-Seite an.
Profitieren Sie von unserer Qualifikation und lassen Sie sich beraten. Natürlich auch online - rufen Sie uns an..