Urteilsanzeige GmbH
23.01.2012OLG München Az (31 Wx 457/11) Link zur Originalentscheidung
Genehmigtes Kapital bei der GmbH; Übertragungsbefugnis auf Geschäftsführer
1. Die Geschäftsführer einer GmbH können ermächtigt werden, über den Ausschluss des Bezugsrechts der Alt-Gesellschafter zu entscheiden.
2. Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, die Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital zu ändern.
Eine GmbH hatte in Ihrer Satzung Bestimungen aufgenommen, wonach die Geschäftsführer ermächtigt werden sollten, das Kapital der GmbH zu erhöhen (genehmigtes Kapital) und hierbei soweit darüber zu entscheiden, das Bezugsrecht der Alt-Gesellschafter und die für die Umsetzung der Kapitalerhöhung erforderliche Satzungsänderungen selbst zu beschließen.
Das Registergericht verweigerte die Eintragung der Satzungsänderung
Das OLG hob diese Entscheidung auf und wandte hierbei die entsprechenden Grundsätze des AktG zum genehmigten Kapital auf die GmbH an.
Anmerkung: