Urteilsanzeige GesR

09.11.2009

BGH Az (II ZR 16/09) Link zur Originalentscheidung

(keine) Prospekthaftung Hinweis auf Kommanditsitenhaftung bei Publikums -KG

Wird im Anlageprospekt einer Publikums-KG darauf hingewiesen, dass nach § 172 Abs. 4 HGB die Kommanditistenhaftung wieder aufleben kann, besteht zu einer abstrakten Erläuterung dieser Rechtsvorschrift keine Verpflichtung.
Es reicht aus, wenn die erteilten Hinweise dem Anleger das sich - jedenfalls für die Startphase, aber auch bei Ausbleiben des erwarteten wirtschaftlichen Erfolgs des Projekts - aufdrängende Wiederaufleben der Haftung des Kommanditisten vor Augen führen. (Leisatz BGH)

(Im Urteil wurde von der weiteren Begründung abgesehen)

Anmerkung:

 


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