Sonderseite MoMiG

Nachfolgend haben wir einige Informationen über die GmbH-Reform MoMiG zusammengestellt:

MoMiG steht für "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen" und beruht auf einem relativ weit durchgekauten und relativ unspektakulären Vorentwurf, dessen bisheriges bekanntestes Merkmal die Absenkung des Mindeststammkapitals von 25.000 auf 10.000 Euro war. Dieses wurde aber aus "Reputationssorgen des Mittelstandes" wieder aufgegeben.

Da dieser überaus fade Kompromiss aber der "Ltd"-Schwemme ersichtlich keinen Einhalt geboten hätte, sticht gegenüber dem Vorentwurf besonders die "UG" in dem neuen § 5a GmbHG heraus - die "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)", wobei es sich um eine GmbH handeln soll, die aber ohne ein Mindeststammkapital gegründet werden kann. Der Entwurf spricht hier von der Erhaltung der "Seriösitätsschwelle" der GmbH.
Weiter war zunächst vorgesehen, dass es ein "Gründungs-Set" mit einer Muster-Satzung und einer Musteranmeldung geben sollte, mit welchem eine Minimal-GmbH ohne Beurkundungszwang § 2 Abs. 1a GmbHG gegründet werden könnte. Dieses ist vom Tisch, nunmehr ist das Gründungsprotokoll nach wie vor zu beurkunden; es gibt aber zwei "Musterprotokolle" für Standardfälle von bis zu drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer; die Kostenordnung wurde dahingehend geändert, dass bei Verwendung von Musterprotokollen der Mindestwert von 25.000 € nicht gilt.

Die Änderungen in Stichpunkten:

Wenn Sie also mit der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG liebäugeln, rufen Sie uns an!

Wir haben auf den folgenden Seiten einige Detailinformationen, die erweiterten Ausschlusstatbestände und die Musterprotokolle für eine "vereinfachte Gründung" für Sie zusammengestellt.


Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?
Melden Sie sich gerne - wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
☎ +49 (0)5221 - 276 95 95 ✉ info@hoffmannrichter.de 🖷 +49 (0)5221 - 276 95 99