Sie haben noch Fragen zum Arbeitsrecht?
Gerne vereinbaren wir einen
Besprechungstermin.

Rufen Sie uns jetzt an!

☎ +49 (0)5221 - 276 95 95

FAQ - Arbeitsrecht

Wir haben einige uns häufig gestellte Fragen aus dem Arbeitsrecht zusammengefasst. Bitte betrachten Sie dies jedoch als eine allgemeine Auskunft - eine individuelle Rechtsberatung kann hierdurch nicht ersetz werden. Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns gerne an!

Was versteht man unter einer Kündigung?
Eine Kündigung ist eine auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtete Willenserklärung. Nicht jede Kündigung ist aber wirksam. So muss eine Kündigung immer schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail ist unwirksam. Aber auch eine schriftliche Kündigung kann unwirksam sein. Es gibt eine Vielzahl von Vorschriften, die einen Kündigungsschutz begründen. Z.B sind Schwerbehinderte, Schwangere oder Betriebsratsmitglieder besonders vor einer Kündigung geschützt. Ab einer bestimmten Betriebsgröße muss aber jeder Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Ob eine Kündigung wirksam ist, kann nur im Rahmen einer Kündigungsschutzklage gerichtlich überprüft werden.
Was ist eine Kündigungsschutzklage?
Durch eine Kündigungsschutzklage wird die Wirksamkeit einer Kündigung gerichtlich überprüft. Die Klage muss vor dem zuständigen Arbeitsgericht innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung erhoben werden. Grundsätzlich besteht vor dem Arbeitsgericht kein Anwaltszwang - dennoch empfehlen wir dringend, sich durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Habe ich einen Anspruch auf eine Abfindung?
Wenn eine Kündigung unwirksam ist, steht dem gekündigten Arbeitnehmer ein Anspruch auf Fortbeschäftigung zu. Einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung gibt es dagegen im Regelfall nicht. Dennoch ist es bei einem zu Unrecht gekündigten Arbeitsverhältnis möglich - und nicht unüblich - sich mit dem Arbeitgeber über eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen die Zahlung einer Abfindung zu einigen.
Kann ich mich gegen eine Abmahnung wehren?
Durch eine Abmahnung soll der Arbeitnehmer auf einen von ihm begangenen Verstoß gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten hingewiesen und aufgefordert werden, zukünftig ähnliche Verstöße zu unterlassen. Häufig genug wird eine Abmahnung aber auch "nur" deswegen ausgesprochen, um eine verhaltensbedingte Kündigung vorzubereiten. Ein Arbeitnehmer kann sich notfalls auch gerichtlich gegen eine unberechtigte Abmahnung zur Wehr setzen. Ob ein solches Vorgehen aber auch sinnvoll ist, bedarf im Regelfall der sorgfältigen Prüfung.
Wie hoch sind die Kosten in einem arbeitsrechtlichen Streit?
Im Gegensatz zum "normalen" Zivilprozess trägt jede Partei eines arbeitsgerichtlichen Prozesses die Kosten ihrer eigenen Rechtsberatung selbst. Wie hoch diese Kosten sind, hängt vom Streitwert ab. Bitte beachten Sie unsere diesbezüglichen Hinweise und Beispielsberechnungen. Eine Rechtsschutzversicherung ist regelmäßig verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen. Falls Sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind, wenden Sie sich bitte an diese.

 

 


Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?
Melden Sie sich gerne - wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
☎ +49 (0)5221 - 276 95 95 ✉ info@hoffmannrichter.de 🖷 +49 (0)5221 - 276 95 99