Urteilsanzeige GmbH,GF

07.07.2003

BGH Az (II ZR 241/02) Link zur Originalentscheidung

Haftung GF bei Verletzung Insolvenzantragspflicht

Das Urteil bestätigt zunächst die grundsätzliche Schadensersatzpflicht (gerichtet aber "nur" auf negatives Interesse) des Geschäftsführers, der die Insolvenzantragspflicht pflichtwidrig schuldhaft verletzt hat gegenüber Neugläubigern der GmbH (§ 823 BGB iVm § 64 I GmbHG). Ob eine Haftung auch für einen Schaden aufgrund gesetzlicher Schuldverhältnisse gilt, bleibt offen. Im konkreten Fall wurde die Klage (und Revision) einer gesetzlichen Krankenkasse auf Sozialversicherungsbeiträge weitestgehend vielmehr aufgrund der fehlenden Darlegung eines Schadens abgewiesen.

Anmerkung:

 


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