Urteilsanzeige GbR

13.02.2003

OLG Düsseldorf Az (10 U 216/01) Link zur Originalentscheidung

Wechsel eines GbR-Gesellschafters lässt bestehe Verträge unberührt.

Ist der Mietvertrag (im Entscheidungsfall: auf Vermieter- und auf Mieterseite) durch eine rechtsfähige GbR abgeschlossen, hat ein Wechsel im Mitgliederbestand der Gesellschaft auf den Bestand des Mietvertrages keinen Einfluss.

Anmerkung:

 


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