Urteilsanzeige GbR
13.02.2003OLG Düsseldorf Az (10 U 216/01) Link zur Originalentscheidung
Wechsel eines GbR-Gesellschafters lässt bestehe Verträge unberührt.
Ist der Mietvertrag (im Entscheidungsfall: auf Vermieter- und auf Mieterseite) durch eine rechtsfähige GbR abgeschlossen, hat ein Wechsel im Mitgliederbestand der Gesellschaft auf den Bestand des Mietvertrages keinen Einfluss.
Anmerkung: