Urteilsanzeige GbR,GesR
01.07.2002BGH Az (II ZR 380/00) Link zur Originalentscheidung
Verlegung des Verwaltungssitzes eines ausländischen Kapgesellschaft nach D
Verlegt eine ausländische Gesellschaft, die entsprechend ihrem Statut nach dem Recht des Gründungsstaates als rechtsfähige Gesellschaft ähnlich einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts zu behandeln wäre, ihren Verwaltungssitz nach Deutschland, so ist sie nach deutschem Recht jedenfalls eine rechtsfähige Personengesellschaft und damit vor den deutschen Gerichten aktiv und passiv parteifähig.
Anmerkung: